Drehleitern sind im Calenberger Land ein Thema

Quelle: Calenberger Onlinenews vom 08.01.2016

Drehleitern sind im Calenberger Land ein Thema

Wennigsen / Ronnenberg / Gehrden / Barsinghausen / Springe.

Die Gemeinde Wennigsen schafft in diesem Jahr noch für 500.000 Euro eine gebrauchte Drehleiter an, wie sie bereits in Ronnenberg, Barsinghausen und Springe steht (wir haben berichtet). Gehrden verfügt über kein eigenes „Hubrettungsfahrzeug“, sondern hat mit Ronnenberg einen Vertrag dazu abgeschlossen. Damit rücken die Ronnenberger bereits in der Erstalarmierung nach Gehrden aus. Auch für Wennigsen gab es eine solche Lösung – aber für die letzten Monate können sich die beiden Verwaltungen nicht mehr einigen.

Bis das neue Fahrzeug in Wennigsen im Einsatz ist, stehen die Wehren aus Springe und Barsinghausen weiter treu den Wennigsern zur Seite. Nur Ronnenberg hat keine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Wennigsen unterzeichnet. Auf „unterschiedliche Auffassungen“ verweist die Gemeindeverwaltung hier.

„Wir haben auch der Stadt Ronnenberg eine Pauschale dafür angeboten, dass die Drehleiter Ronnenberg in die Erstalarmierung aufgenommen wird. Die Einsatzkosten im Einsatzfall kommen natürlich immer noch oben drauf“, erklärt Wennigsens Ordnungsamtsleiter Olaf Fals. „Ronnenberg wollte aber pauschal mehr Geld als wir mit Springe und Barsinghausen vereinbart haben“, ergänzt Fals.

Wolfgang Zehler, für den Geuerschutz in Ronnenberg zuständig, betont: „In der Tat hat es über einen längeren Zeitraum Gespräche zwischen der Stadt Ronnenberg und der Gemeinde Wennigsen auf Verwaltungs- sowie Feuerwehrebene gegeben. Hintergrund war, dass die Ronnenberger Drehleiter in der Alarm- und Ausrückeordnung der Freiwilligen Feuerwehr Wennigsen als Einsatzfahrzeug hinterlegt ist. Hiervon hat die Freiwillige Feuerwehr Ronnenberg und die Stadtverwaltung eher zufällig erfahren“, unterstreicht Zehler. „Ausdrücklich anzumerken ist, dass hiermit nicht die gesetzlich geregelte nachbarschaftliche Brandhilfe gemeint ist. Diese wird selbstverständlich sichergestellt“, schiebt der Amtsleiter nach. Im letzten Jahr konnte insofern Einigkeit erzielt werden, dass auf der Grundlage des Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Wennigsen die Ortschaften Sorsum und Evestorf mit der Ronnenberger Drehleiter für eine Übergangszeit bedient werden sollten. Nach Abstimmung im Ronnenberger Stadtkommando – auch mit Blick auf die personellen Kapazitäten und die Auslastungen – hatte Ronnenberg diese Bereitschaft der Gemeinde Wennigsen signalisiert. „Da es sich dabei um eine über die nachbarschaftliche Brandhilfe hinausgehende Zusammenarbeit handelt, ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Kommunen erforderlich“, stellt Zehler klar. Mit einer solchen Vereinbarung ist bereits seit 2010 eine gut funktionierende Zusammenarbeit hinsichtlich des Einsatzes der Ronnenberger Drehleiter mit der Stadt Gehrden vereinbart. Gegenstand dieser Vereinbarung ist aber auch eine Entschädigungsregelung für den Einsatz der Drehleiter. „Die jeweilige Höhe ergibt sich nach einem schlüssigen Berechnungsmodell orientiert an den Bereitstellungskosten und dem Einsatzgeschehen. Diese Abrechnungsmodalität ist der Gemeinde Wennigsen im August des letzten Jahres ebenfalls angeboten worden. Im Dezember 2015 haben wir die schriftliche Mitteilung bekommen, dass diesem Abrechnungsmodell nunmehr nicht gefolgt werden kann und auf eine Zusammenarbeit verzichtet wird“, stellt der Fachbereichsleiter klar.

Bleibt nur zu hoffen, dass es in der Zwischenzeit bis die Wennigser Drehleiter vorhanden und einsatzbereit ist, zu keinem Todesfall kommt, der hätte verhindert werden können. Sonst dürfte eine unangenehme Debatte einsetzen.

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