Tauglich trotz gesperrter Übungsstrecke

Einsätze unter Atemschutz können für Feuerwehrleute sehr belastend sein. Um diese körperliche Leistungsfähigkeit eines Atemschutzgeräteträgers (AGT) zu überprüfen, muss jährlich eine Belastungsübung in einer zugelassenen Atemschutzstrecke absolviert werden. Dies hat mitunter Versicherungstechnische Gründe. Auch für die Atemschutzgeräteträger selbst ist es eine wichtige Prüfung.

Die Anforderungen dazu stehen in der Feuerwehrdienstvorschrift für Atemschutz, FwDV 7. Die Dienstvorschrift gibt vor, dass man zum Bestehen der Prüfung 80 Kilojoule Arbeit, mit nicht mehr als 1.600 Litern Luft aus dem Vorrat des Atemschutzgerätes, erbringen muss. Ab einem Alter von 50 Jahren gibt es einen „Seniorenbonus“ durch den die zu erbringende Arbeitsleistung auf 50 KJ reduziert wird.

Zu normalen Zeiten findet die Überprüfung in der örtlichen Übungsstrecke der Feuerwehrtechnischen-Zentrale statt. Aufgrund der derzeit geltenden Hygieneverordnung ist dies so nicht möglich. Damit trotzdem ein Nachweis erbracht und dieser dokumentiert werden kann, haben sich unsere Atemschutzgerätewarte etwas einfallen lassen.

An mehreren Stationen im Feuerwehr Gerätehaus wurden die Träger somit gefordert: Über Bänke und Tische klettern, das Bewegen von Lasten oder auch eine Person auf einer Trage über eine längere Strecke zu transportieren, gehörte zu den Aufgaben. Für viele war es auch eine willkommene Abwechslung, zur sonst „tristen“ Übungsstrecke. Dort wird die Belastung an Fitnessgeräten (Laufband, Leitersteigen, Kraftstation) und in einer verqualmten Orientierungsstrecke überprüft. – Not macht auch hier erfinderisch!

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