Auf Grund der §§ 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit den §§ 26 und 28 des Niedersächsischen Gesetzes über die Hilfeleistungen der Feuerwehren (NBrandSchG) und mit den §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in den zur Zeit gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Ronnenberg in seiner Sitzung am 14.10.1998 folgende Satzung über die Erhebung von Kostenersatz/Gebühren beschlossen.