Aufgrund der §§ 6 und 29 der Nds. Gemeindeverordnung (NGO) in der Neufassung vom 22.6.1982 (Nds. GVBl. Nr. 28, S. 229) hat der Rat der Stadt Ronnenberg in seiner Sitzung vom 21.5.1985 folgende Neufassung der Satzung über die Entschädigung von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ronnenberg beschlossen.